Unsere Honorare richten sich für die steuerliche Beratung nach der jeweils gültigen Steuerberatervergütungsverordnung.
Die Erstberatung gemäß § 21 StBVV liegt bei höchstens 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 %. Bei Mandatserteilung wird der Betrag verrechnet.
Individuelle Honorarvereinbarungen werden in Einzelfällen verhandelt.
Die organisatorische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung wird mit angemessenen Stunden- oder Tagessätzen vereinbarungsgemäß abgerechnet.