Unternehmen
Steuerberatung im klassischen Sinn für
Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften , Personengesellschaften:
- Buchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Steuererklärungen jedweder Art
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Außergerichtliche Rechtsbehelfe
- Vertretung vor dem Finanzgericht
Betriebswirtschaftliche Beratung:
- Existenzgründungsberatung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Mittelbeschaffung
- Nachfolgeregelungen
- Optimierung der Betriebsform
- Begleitung von Bankgesprächen
- Prüfung von Möglichkeiten, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen
Privatpersonen
Ihre privaten Steuerangelegenheiten
- Beratung
- Einkommensteuererklärungen
- Hilfe bei Finanzierungsfragen und Altersvorsorge
- Immobilien: Vermietung und Verpachtung
- Übertragungen
- Nachfolgeregelung
- Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Finanzgerichten
Darüber hinaus verfügen wir über ein weitverzweigtes Netzwerk mit hochkarätigen Spezialisten im Rechtsberatungsbereich, in der Immobilienwirtschaft und Architektur sowie in der Marketingbranche.
Kommunikation:
Der Einsatz modernster Software gepaart mit dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard unseres ASP-Partners erlaubt uns, Ihnen im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung zu überlassen, wo und in welcher Form Sie uns die Buchhaltungsunterlagen oder Ihre Aufzeichnungen zur Verfügung stellen:
- vor Ort, in Ihrem Unternehmen
- in einem unserer Büros
- per Papier oder digital über Computer, Tablet oder Smartphone
Genauso bestimmen Sie, wie, in welcher Form, über welche Medien Sie Ihre Auswertungen erhalten wollen:
- Papier oder Mail über Computer, Tablet oder Smartphone – überall können Sie – und nur Sie! – auf Ihre Auswertungen zugreifen
Honorar
Unsere Honorare richten sich für die steuerliche Beratung nach der jeweils gültigen Steuerberatervergütungsverordnung.
Die Erstberatung gemäß § liegt bei höchstens 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 %.
Individuelle Honorarvereinbarungen werden in Einzelfällen verhandelt.
Die organisatorische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung wird mit angemessenen Stunden- oder Tagessätzen vereinbarungsgemäß abgerechnet.